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LEISTUNGEN Hintergrund.png
Zur Prüfung befähigte Person für Krane und Hebezeuge

Dauer

2 Tage

Durchführungsart

Inhouse

Personenanzahl

max. 10 Personen

Abschluss

Teilnehmerbescheinigung

ZUR PRÜFUNG BEFÄHIGTE PERSON VON
KRANEN UND HEBEZEUGEN

Die Aufgabe eines Sachkundigen ist den Zustand einer Krananlage bewerten zu können und nach Durchführung einer Sicht- und Funktionsprüfung alle Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen können, zu erkennen.

Seminar-Nr.: 02001

Zielgruppe

erfahrenes Personal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden soll

Inhalt

Ziele

schnellere Beseitigung von potenziellen Mängel/ Fehlern

Verringerung der Ausfälle

Nachhaltigkeit

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Hinweise

Voraussetzung - Ihre fachliche und mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet "Hebezeuge"
Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) bei der gemeinsamen Prüfung

  • Rechtliche Grundlagen und Vorschriften (BetrSichV, TRBS 1201 und 1203, TRBS 1111, DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-001)

  • EU-Maschinenrichtlinie

  • Anforderungen an Brücken- und Portalkrane

  • Wartung und Pflege von Hebezeugen

  • Durchführung von Prüfungen

  • Verantwortung und Haftung

  • Schäden und deren Beurteilung (inkl. Praxisbeispiele)

  • Prüfpunkte und Prüfschritte

  • Art und Umfang der Prüfungen

  • Nachweis der Prüfungen (Inhalt und Aufbau)

  • Dokumentationsart der Prüfung (z. B. Prüfbuch)

  • Schriftliche Erfolgskontrolle

Zusätzlich bieten wir Ihnen gemeinsame Durchführung einer UVV-Prüfung an Ihrer Krananlage.

Ingenieurbüro für Prüf- und Krantechnik

UNVERBINDLICHE PREISANFRAGE

Vielen Dank! Wir melden uns in Kürze.

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