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UVV-PRÜFUNG KRANE
NACH DGUV V52 §26 SOWIE DER BetrSichV §14
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten.
Nach der Durchführung der UVV-Prüfung und Erstellung eines Prüfprotokolls sowie einer Bilddokumentation stehe ich Ihnen bei allen Unklarheiten sowie Fragen bezüglich aller festgestellten Mängel zur Seite.




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