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BEWERTUNG UND ERMITTLUNG ALLER GEFÄHRDUNGEN

BetrSichV UND TRBS 1111

Durch den Betrieb von Krananlagen können erhebliche Gefahrenpotentiale entstehen.Teilweise kommen diese Gefährdungen nicht von der Krananlage selber, sondern aus ihrem Arbeitseinsatz heraus und den örtlichen Gegebenheiten.

 

Die überarbeitete Betriebssicherheitsverordnung von 2015 schreibt jedoch vor, dass für Krananlagen eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durch den Betreiber zu erstellen ist. Diese ermittelten Gefährdungen fließen dann in die Bewertung ein, mit deren Hilfe die ebenfalls erforderliche Betriebsanweisung für Krananlagen erstellt wird.

 

Nach der Begutachtung aller ausgehenden Gefahren jeder Anlage sowie der Arbeitsumgebung Ihrer Mitarbeiter und Prüfung der bestehenden Dokumentation (z.B. des Prüfbuches) wird eine Einschätzung des eventuell auftretenden Gefahrenpotenzials in einem ausführlichen Protokoll inklusive Bilddokumentation erfasst.

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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

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