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NACH DIN VDE 0105-100 und DGUV V3
Die wiederkehrende Prüfung an Krananlagen gemäß DGUV Vorschrift 52 §26 ist eine Sicht- und Funktionsprüfung der Krananlage. Diese ersetzt jedoch nicht die elektrische Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 3.
Durch die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen werden die Sicherheit und die Funktionalität Ihrer elektrischen Anlagen sichergestellt. Die Durchführung der Prüfung liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers und ist gemäß der DGUV V3 vorgeschrieben.
Nach der Durchführung aller Messungen und Protokollierung der Messwerte sowie Erstellung einer Bilddokumentation im Rahmen der Sichtprüfung folgt eine gemeinsame Auswertung des Prüfergebnisses.




DGUV V3 PRÜFUNG
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