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NACH DGUV-R109-017 SOWIE DER BetrSichV §14
Unternehmer und Unternehmerinnen müssen dafür sorgen, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel so verwendet werden, dass Personen nicht gefährdet werden. Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen.
Nach der Durchführung der UVV-Prüfung und Erstellung eines Prüfprotokolls sowie einer Bilddokumentation
berate ich Sie gern bezüglich Unklarheiten sowie Fragen zu allen festgestellten Mängel.




UVV-PRÜFUNG HEBEZEUGE UND LASTAUFNAHMEMITTELN
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